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Die Fakten.
Innsbruck, 02. Juli 2001

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GD ENERGIE u. VERKEHR
DIREKTION E LANDVERKEHR
Direktor Heinz Hilbrecht persönlich
Rue de la loi 200
B-1049 BRÜSSEL

Ökopunkteausgabe für das Jahr 2001 gemäß Beitrittsvertrag EG-Österreich, Protokoll Nr. 9 unter Berücksichtigung EuGH 23.02.2001

Sehr geehrter Herr Direktor,

Sie sind in Ihrer Position verantwortlich dafür, dass geltendes EG-Recht (Kommission ist "Hüterin der Verträge") umgesetzt wird. Daher fragen wir an,

Wir fragen deshalb an, weil wir die Österreichische Bundesregierung bereits mit Schreiben vom 25. Juni 2001 (erhalten Sie beiliegend als Attachement) aufgefordert haben, unverzüglich Klage wegen Untätigkeit und Säumigkeit beim EuGH gegen die Kommission einzubringen, falls wiederum - wie im Jahr 2000 - vertragswidrig gehandelt wird.

Die Beantwortung dieser beiden Fragen ist nicht schwer, daher ersuchen wir im Interesse der betroffenen Bevölkerung und im Interesse einer funktionierenden Rechtsgemeinschaft um rasche Beantwortung.

Als sehr positiv dürfen wir an dieser Stelle darauf verweisen, dass der bisherige vorläufige Einbehalt von 500.000 Ökopunkten für das Jahr 2001 dazu geführt hat, dass erstmals der Lkw-Transitverkehr auf der Straße durch Österreich im Zeitraum Jänner 2001 bis Juni 2001 leicht zurückgegangen ist und gleichzeitig der Eisenbahngütertransit über den Brenner starke Zuwächse von rund 20 % aufweist. Daraus folgt, dass

  1. durch die vertragskonforme Reduktion von Ökopunkten keine wie immer gearteten Probleme im Transportbereich oder in der Versorgung auftreten (wie gerne von auch Ihnen bekannten Lobbyisten behauptet wird) und
  2. die Eisenbahn dann die Alternative zur Straße ist, wenn die Straße vertragskonform beschränkt wird.

Wir merken an dieser Stelle die alpine Grundregel an: Weil unsere Täler nicht breiter werden, muss sich der Verkehr den Bedingungen dieser engen Täler unterordnen; dieses Prinzip gilt in diesen Tälern für alle privaten, wirtschaftlichen, industriellen, touristischen und landwirtschaftlichen Bereiche als selbstverständlich (vgl. diesbezüglich den Anwendungsbereich der ALPENKONVENTION) und hat daher auch für den gewerblichen Güterverkehr auf Straße und Schiene zu gelten.

Des weiteren werden wir darüber informiert, dass es in bestimmten wirtschaftlichen Bereichen bereits Überlegungen gibt, verschiedene Transporte gar nicht mehr durchzuführen, da die Ökopunkte "als knappes Gut" für finanziell interessante Transporte gebraucht werden. Derartige Überlegungen werden vor allem im Schrott- und Müllbereich angestellt, wo die Transporterlöse ohnedies äußerst gering sind und in den Mitgliedstaaten selbst Möglichkeiten bestehen, diese Abfälle selbst zu verarbeiten. Es ist ja tatsächlich widersinnig, Schrott nach Italien in Recyclingbetriebe zu karren, die noch dazu gegen gültiges EG-Recht mit staatlich subventionierter Energie versorgt werden. Diese Beispiele kennen Sie selbst aus der Praxis, sie brauchen in diesem Schreiben nicht weiter erwähnt werden.

Sollten Sie bisher die vertragskonforme Ausgabe der Ökopunkte nicht durchgeführt haben, ersuchen wir um Mitteilung

Abschließend meinen wir, dass die vertragskonforme Ausgabe der Ökopunkte mit 30. Juni 2001 auch für das Güterbeförderungsgewerbe wichtig ist, damit bis Jahresende disponiert werden kann und nicht Anfang Herbst wieder das dann von Ihnen verursachte "Geschrei" um weitere Ökopunkte losgeht.

Die Menschen im Alpenraum haben das Recht auf Vertragserfüllung, die Güterbeförderer das Recht auf zeitgerechte Ausgabe der Ihnen vertragsgemäß zustehenden Ökopunkte. Beide Gruppierungen lehnen jedenfalls Vertragsbruch, Untätigkeit und Säumigkeit entschieden ab.

Wir ersuchen jedenfalls um eine kurze Vorausinformation noch heute oder morgen, damit wir diese Angelegenheit entweder als erledigt betrachten können oder weitere Maßnahmen setzen müssen.

Mit herzlichen alpinen Grüßen zeichnet für den Vorstand

Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, eh.

Beilagen:
Schreiben an die Österreichische Bundesregierung vom 25. Juni 2001
Entwicklung Eisenbahn Brenner 1989 - 2000

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