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Pressemitteilung
28.1.2002
Verlängerung der Ökopunkteregelung

An die
Österreichische Bundesregierung
z. Hd. Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
z. Hd. Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer
Ballhausplatz 2
A-1014 WIEN

Verlängerung der Ökopunkteregelung –
Vorschlag der EU-Kommission KOM (2001)807 endgültig

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Frau Vizekanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder,

die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat nun den angeführten Vorschlag für eine sinngemäße "Verlängerung der Ökopunkteregelung” vorgelegt. Dazu ist folgendes anzumerken:

Es ist nicht nur die Verlängerung der Ökopunkteregelung (Protokoll Nr. 9 im Beitrittsvertrag) grundsätzlich unerlässlich. Der vorgelegte Vorschlag der Kommission in dieser Form entspricht weder inhaltlich noch rechtlich. Ebenso nicht den von Bundeskanzler bzw. der Bundesregierung bereits abgegebenen Erklärungen gegenüber der österreichischen Bevölkerung.

Begründung:

Die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung von 15 Mitgliedstaaten aus dem Protokoll 9, Beitrittsvertrag (die Reduktion der N0x-Emissionen aus dem Lkw-Transit durch das Staatsgebiet der Republik Österreich " dauerhaft und nachhaltig" um – 60 % ) wurde mit der bestehenden Ökopunkteregelung bisher nicht erreicht . Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 05. Februar 2001 an das BMVIT.

Aktuell wird zusätzlich auf die nun vorgelegte Untersuchung der Europäischen Umweltagentur (EEA, Technical Report 48) verwiesen, die zu den gleichen Ergebnissen kommt. De facto steht damit auch wissenschaftlich abgesichert außer Streit , dass es im bisherigen Beobachtungszeitraum (1993-2001) real zu einer Zunahme der N0x-Emissionen aus dem Lkw-Transit um + 18 % gekommen ist .

Daraus folgt, dass die Kommission als "Hüterin der Verträge” schon jetzt verpflichtet ist, unverzüglich geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die den gemeinschaftlichen Besitzstand für die Vertragspartner (die angeführte Reduktion der N0x-Emissionen der Transit-Lkw um – 60 %) sicherstellen. Und zwar "dauerhaft und nachhaltig”.
Wir erkennen jedenfalls aus dem Beitrittsvertrag, Protokoll Nr. 9, keine gemeinschaftsrechtliche "Verpflichtung” , ab dem Jahr 2004 wieder in " Steinzeit des ungebremsten Wachstums von Schadstoffen und Lärm zurückzufallen”. Sonst müsste man anzunehmen, man hätte sich mit der Transitregelung im Beitrittsvertrag "nur die Zustimmung der Bevölkerung zur Mitgliedschaft in der EU erschlichen ”, mit einem Übergangs-Beruhigungsvertrag, den man ohnehin nie einhalten wollte. Das ist sicher das politische Kernthema und erwarten wir dazu präzise Aussagen.

Aus der gegebenen brisanten Situation ergeben sich zwei sachlich zwingende Vorgangsweisen :

  1. Der vorgelegte Vorschlag ist inhaltlich wie folgt zu erweitern:
    a) um eine unbefristete Laufzeit solange, bis der gemeinschaftliche Besitzstand, die Reduktion der N0x-Emissionen der Transit-Lkw um – 60 %, dauerhaft und nachhaltig sichergestellt ist – ein Instrument dazu wird die vom Rat geforderte Neufassung der Wegekostenrichtlinie unter Einbeziehung sämtlicher externer Kosten sein;
    b) eine entsprechende mengenmäßige Begrenzung der Lkw-Transitfahrten durch das Staatsgebiet der Republik Österreich ist weiter aufrechtzuerhalten, weil technische Verbesserungen allein nicht zu den Reduktionen führen (wird auch durch die europäische Umweltagentur wissenschaftlich begründet) und
    c) eine weitere Reduktion der Ökopunkte auf ein Niveau, das dem Stand der Technik während der Laufzeit entspricht;
    d) Die neuen Oststaaten sind natürlich in diese Regelung einzubeziehen.
  2. Parallel zu dieser Verlängerung sind aus unserer Sicht eine Reihe von bestehenden Ausnahmeregelungen von der Ökopunktepflicht zu überprüfen und zu beseitigen. Im Besonderen sei auf die wettbewerbsverzerrenden und anachronistischen CEMT-Bewilligungen (wie die Kommission ebenfalls feststellt) verwiesen. Mit diesen "Goldenen Karten” werden nachweislich tausende Schwindelfahrten erschlichen bzw. in betrügerischer Absicht durchgeführt und das Ziel unterlaufen. Ebenso ist eine Ausweitung bestehender Lkw-Fahrverbote wie bspw. Wochenend-, Sonn- und Feiertagsfahrverbote, Nachtfahrverbote genauso wie eine Verordnung sektoraler Fahrverbote und Ausweitung der Ferienreiseverordnung ohne Verzug durchzuführen.

Die von uns angeführten "sachlich zwingenden Vorgangsweisen” dienen also nur dazu, den gemeinschaftlichen Besitzstand bzw. die zahlreichen Erklärungen und Weißbücher der EU nach vielen Jahren umzusetzen. Es sind also Maßnahmen, die auch dem gesellschaftspolitischem Ziel – vernünftige Rahmenbedingungen für Mensch, Natur und Wirtschaft – entsprechen.

Bedenken Sie abschließend, welche Konsequenzen eine dem vorliegenden Vorschlag fehlende mengenmäßige Begrenzung auf die seit Jahren laufenden Investitionen des Steuerzahlers in den Ausbau der Schiene hätte. Diese Projekte würden allesamt nur noch als " Steuergeldvernichtungsprojekte ” in die Geschichte der Zweiten Republik eingehen, da ein weiteres "Öffnen der Straße” das endgültige Aus für die Schiene zur logischen Folge hätte.

Die Lkw-Transitzahlen könnten jedenfalls nach dem Stand der Technik ab dem Jahr 2004 unverzüglich von dzt. 1.610 Mill. auf 2.355 bis über 3 Mill. Transitfahrten steigen. Mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen .

Der vorgelegte Vorschlag ist daher unter vollinhaltlicher Berücksichtigung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu ergänzen und richtig zu stellen. In der vorliegenden Form wird er jedenfalls mit allem Nachdruck abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen zeichnet für den Vorstand des Transitforum Austria-Tirol
Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, e.h.

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