Straßenbau-Investitionen: Österreicher für dumm verkauft? Aktuelles / Termine
Presseaussendung vom 29.1.2002 ARGE STOP TRANSIT
Wer die Straßen im Puster- und Drautal ausbaut, baut für die Alemagna !!!

Die langjährigen diesbezüglichen Warnungen der Bürgerinitiativen im Drau- und Pustertal vor diesem gefährlichen Ausbau werden durch den Antrag der italienischen Regierung, die Alemagna -Achse in das höchstrangige europäische Straßennetzwerk, die sogenannten transeuropäischen Netze, aufzunehmen, neuerlich eindrücklich bestätigt. In einer Anfrage des EU-Parlamentariers Bouwman an die Verkehrskommissarin Palacio werden die Absichten und Gründe der italienischen Regierungsstellen (CIPE) zitiert. Dort wird ausdrücklich auf den Ausbau der Straße im Pustertal als Fortsetzung der Alemagna hingewiesen.

11.12.2001 DE C 350 E/135 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
(2001/C 350 E/145) SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1361/01
von Theodorus Bouwman (Verts/ALE) an die Kommission (7. Mai 2001)

Betrifft: Alemagna axisim von Venedig nach Dobbiaco, einschließlich der E66 Fortezza San Candido

Mit seinem Beschluss Nr. 112 vom 2. November 2000 hat der italienische Interministerielle Ausschuß für Wirtschaftsplanung (CIPE) den italienischen Vorschlag zur Aktualisierung der TEN-T- Netzwerke fertig gestellt und die italienischen Ministerien aufgefordert, mit der EU auf dieser Grundlage zu verhandeln. Der italienische TEN-T-Überprüfungsvorschlag enthält in dem Teil, der die Straßennetz-Landkarten betrifft, die Allemagna axisim. Diese Achse, die sich auf eine Strecke von über 252 Kilometern beläuft, besteht wie der CIPE selbst einräumt aus der vorhandenen Autobahn A27 zwischen Venedig und Pian di Vedoia, dem Abschnitt der Nationalstraße SS51 Allemagna von Pian di Vedoia nach Dobbiaco, die erweitert werden soll, und schließlich dem Abschnitt der Nationalstraße SS49 und SS49a von San Candido nach Fortezza, die ebenfalls ausgebaut werden soll. Diese Straße soll zusammen mit der Brenner-Achse und einem Abschnitt der E70 Teil eines Verkehrsnetzsystems werden, das darauf abzielt, den Korridor zu verbessern, der das Nordatlantikgebiet mit den Häfen am Mittelmeer verbindet.

Dieses Vorhaben, das im italienischen Vorschlag bestätigt wird, verstößt offensichtlich gegen die Alpenkonvention und insbesondere das in Luzern am 31. Oktober 2000 unterzeichnete Verkehrsabkom- men, das Italien ebenfalls unterzeichnet hat; ein Vorhaben dieser Art würde weitere Investitionen in die Straßeninfrastruktur und eine Zunahme der Straßenverkehrsströme zufolge haben, die beide mit der Umwelt der Dolomiten, den wirtschaftlichen Interessen in Verbindung mit dem Fremdenverkehr und der Lebensqualität der Bewohner unvereinbar sind.

Hat die Kommission die Absicht, die Entwicklung der Allemagna axisim der transalpinen Autobahn zu unterstützen? Vertritt die Kommission nicht die Auffassung, daß eine solche Entwicklung die Bemühungen in Richtung auf eine umweltverträgliche Mobilität in empfindlichen Gebieten wie der Alpenregion untergraben würde?

Was wird die Kommission tun, um zu vermeiden, daß der Straßenausbau erfolgt, und was wird sie stattdessen tun, um Investitionen zu unterstützen, die eine Hinwendung zu anderen umweltverträglichen Transportarten wie der Eisenbahn fördern? Teil die Kommission die Auffassung, daß anstatt neuer Autobahnstrecken umweltverträglichere Lösungen hinsichtlich der Straßenverkehrsbewältigung unterstützt werden sollten z.B. durch Verbesserung der vorhandenen Straßen und durch Umgehungsstraßen um Städte und Dörfer , wenn wir den Konflikt zwischen dem Straßenverkehr und den vorhandenen menschlichen Siedlungen in den Alpen vermindern wollen?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission
(22. Juni 2001)

Die als Allemagnain-Achse bezeichnete Straßenverbindung mit dem Abschnitt Venedig Dobbiaco über die A27 und die SS51 sowie dem Abschnitt über die SS41 von Fortezza nach S. Cantido ist nicht Teil des transeuropäischen Netzes gemäß der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes ( 1 ). Gemäß dieser Entscheidung ist das Vorhaben zum Ausbau der genannten Verbindung daher nicht als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anzusehen und kann folglich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze ( 2 ) nicht durch Finanzhilfen im Rahmen des transeuropäischen Netzes gefördert werden.

Die Kommission prüft zurzeit, inwieweit diese Entscheidung zu ändern ist, um wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen im Verkehrsbereich, besonders beim Schienenverkehr, Rechnung zu tragen. Diese Prüfung erfolgt im Lichte des Ziels, eine ausgewogenere Verteilung der Verkehrsträgeranteile zu erreichen und die Intermodalität weiterzuentwickeln, die Schlüsselthema des kommenden Weißbuchs zur gemeinsamen Verkehrspolitik sein wird.

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, daß sie bereits die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention durch die Gemeinschaft vorgeschlagen hat, deren Umsetzung zu konkreten Begrenzungen beim Bau neuer Straßen hoher Kapazität im alpenquerenden Verkehr führen wird.

Quelle: http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2001/ce350/ce35020011211de01350136.pdf
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