Transitforum Austria-Tirol Aktuelles / Termine
Presseinformation Innsbruck, Luxembourg, 12. Juni 2003

EuGH-Urteil in der Sache C-112/00 Schmidberger – Freier Warenverkehr

Wertigkeit des „Grundrechts der Versammlungsfreiheit“

Hinter der Zahl C-112/00 verbirgt sich eine der für uns seit langem erwarteten und sicher auch wichtigsten Entscheidungen des EuGH in der Sache „Bürgerwiderstand auf dem Ort des Geschehens“ (nicht daneben in der grünen Wiese): die Wertigkeit des „Grundrechts der Versammlungsfreiheit“ auf der wohl wichtigsten europäischen Straßen-Transitstrecke von Rosenheim über den Brenner nach Verona gegenüber der der Wertigkeit der „Grundfreiheit des freien Warenverkehrs“. Dass diese Entscheidung pünktlich zum 5. Jahrestag dieser seinerzeit so wichtigen Bürgerversammlung in Schönberg getroffen wird, sehen wir als „gelungenen Zufall der Regieführung im EuGH“ – mit der seinerzeitigen Bürgerversammlung haben wir uns gegen die bürger- und wirtschaftsfeindlichen „Harmonisierer der Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw“ durchgesetzt.

Es ist uns gelungen – als „ersten Fall“ am EuGH, wie Generalanwalt FRANCIS G. JACOBS schon am 11. Juli 2002 gemeint hat – dass sich „ein Mitgliedstaat auf die Notwendigkeit des Grundrechtschutzes beruft, um eine Beschränkung einer der Grundfreiheiten des Vertrages zu rechtfertigen“ (Punkt 89 der Schlussanträge).

Dieses Urteil des EuGH wird unsere Arbeit begleiten und, so hoffen wir, endlich ein Umdenken in den Köpfen der Anhänger des „Freien Warenverkehrs“ herbeiführen. Gerade am Beispiel des Tiroler Inntales, wo dieser unwiederbringliche und durch Jahrhunderte aufgebaute Lebens- und Wirtschaftsraum seit 1. Oktober 2002 als „Sanierungsgebiet“ verordnet wurde, stehen die Zeiger der Uhr auf „5 nach 12“. Dieses Urteil wird nicht nur uns motivieren – es wird auch jenen die Augen öffnen, die vom „Just-in-time-Syndrom“ befallen sind und in ihren täglichen Handlungen den Lkw vor die Gesundheit und die Arbeitsplätze der Bevölkerung und Wirtschaft gereiht haben. Damit ist jetzt Schluss.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Fritz Gurgiser, Obmann

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