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Innsbruck, 07. Mai 2002
Anfrage nach dem Bundesauskunftspflichtgesetz

An die
Österreichische Bundesregierung
Ballhausplatz 2
A-1014 WIEN

Österreich stimmt „grob wettbewerbsverzerrenden und verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für italienische, französische und niederländische Frächter und Transportunternehmer zu – Anfrage nach dem Bundesauskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder,

nachdem in mehreren Medien (APA, Standard, TT, Wirtschaftsblatt etc.) berichtet wurde, dass die Republik Österreich den aus unserer Sicht „grob wettbewerbsverzerrenden und verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für italienische, französische und niederländische Frächter zugestimmt hat, richten wir folgende Anfrage gemäß Bundesauskunftspflichtgesetz an Sie:

  1. Ist es richtig, dass die Republik Österreich diesen „grob wettbewerbsverzerrenden und verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für italienische, französische und niederländische Frächter und Transportunternehmer zugestimmt hat?
  2. Wenn nein, gibt es diesbezüglich eine entsprechende mediale Korrektur?
  3. Wenn ja,
    1. auf welcher Basis erfolgte die Zustimmung ( Parlamentsbeschluss, Ministerratsbeschluss, Weisung der Außenministerin etc.);
    2. welches Ressort bzw. welche Ressorts waren damit federführend befasst ;
    3. ist Ihnen bewusst, dass derartige „Steuerbegünstigungen“ für die österreichische Transportwirtschaft grob wettbewerbsverzerrend sind oder gibt es für österreichische Transportunternehmer „Kompensations-erleichterungen“ oder ähnliche „Steuerbegünstigungen“;
    4. ist Ihnen bewusst, dass derartige „Steuerbegünstigungen“ einen schweren wirtschaftlichen und wettbewerbsmäßigen Schaden für die Eisenbahn darstellen;
    5. wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber der Bevölkerung, die heute schon durch den Lkw-Transit im Inntal als erstem Gebirgstal durch Ihre Untätigkeit wissentlich vergiftet und verlärmt wird und durch derartige Maßnahmen der Lkw-Transit zusätzlich künstlich erhöht und forciert wird (Italien und die Niederlande waren 2001 für 43 % der Lkw-Transitfahrten verantwortlich – 707.000 von 1.640.000 Fahrten);
    6. wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber gewöhnlichen Pendlern, die auf dem Weg zur Arbeit mangels öffentlicher Verkehrsmittel mit dem eigenen Diesel-Pkw die „ volle Steuer“ bezahlen ;
    7. wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ grundsätzlich, nachdem der Rat von Göteborg (15. Juni 2001) die Kommission aufgefordert hat, der Entkoppelung des Verkehrs von der Wirtschaft Einhalt zu gebieten und mit derartigen „Steuerbegünstigungen“ dieser Entkoppelung geradezu fahrlässig Vorschub geleistet wird;
    8. wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber dem Steuerzahler , der Milliarden € in die Eisenbahn investieren soll, während Sie real den internationalen Lkw-Transit durch diese Praktiken fördern ;
    9. wie bringen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ mit dem europäischen Ziel der „ Verlagerung von Straßengüterverkehr auf die Schiene “ in Einklang;
    10. wie lassen sich derartige „Steuerbegünstigungen“ im „Internationalen Jahr der Berge 2002“ mit den Vorgaben der Alpenkonvention nach „Reduktion der Belastungen und Risiken des alpenquerenden Straßengütertransit-verkehrs“ vereinbaren ;
    11. haben Sie sich als Kompensation für diese Zustimmung von den anderen Mitgliedstaaten die Zustimmung zur Verlängerung des Ökopunkte-systems mit beiden Säulen (Ökopunkte mit mengenmäßiger Begrenzung) ausgehandelt oder wurde diese Gelegenheit dilettantisch vergeben?
Wir ersuchen um rasche Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen für den Vorstand

Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, e.h.

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