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Presseaussendung 20.10.2004

Ausnahmen zum Nachtfahrverbot auf der Inntal-Autobahn

An die
Tiroler Gemeinden, Landjugend, Tourismusverbände,
Organisationen und Vereine entlang der A 12 und A 13 etc.

Innsbruck, 20. Oktober 2004

Sonderinformation Ausnahmen vom Nachtfahrverbot
– nach dem van Staa/Gschwentner/Jäger-Prinzip „ von der SCHIENE auf die STRASSE “ und
„weniger Gesundheit, dafür mehr Lärm und Schadstoffe in die Sanierungsgemeinden im Inntal“:
Klare Fehlentscheidung des Tiroler Landeshauptmannes, seines Stellvertreters und des Landesamtsdirektors.

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister/Innen,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte/Innen,
sehr geehrte Damen und Herren in den Verbänden und Vereinen,

Mit diesen Fragen werden Sie und wir konfrontiert; weil wir in den Gemeinden hautnah greifbar sind und wir diese Probleme zu bewältigen haben. Weil wir die ersten sind, die Verantwortung für unsere Kinder, unsere Familien und die Betriebe tragen – ob in Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft oder Tourismus. Und damit für zig-Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Verantwortung nimmt uns niemand ab.

Mit dieser 1. Sonderinformation zur größten landespolitischen Transitfehlentscheidung seit Bau der Autobahn und besonders seit 1. Dezember 1989 (Einführung des Nachtfahrverbotes für nichtlärmarme Lkw in Verbindung mit den Tempolimits 60 km/h für Lkw, 90 km/h für Busse und 110 km/h für Pkw, der Errichtung von Drainasphalt und Lärmschutzwänden sowie der Aufweitung der Eisenbahntunnelprofile auf der Brennerstrecke, der Errichtung des Terminals Brennersee und der Einrichtung der Rollenden Landstraße) dürfen wir Sie in aller Kürze informieren. Damit Sie wissen, was Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa und sein Landesamtsdirektor Dr. Josef Liener gestern auf Vorlage von Landeshauptmannstellvertreter Hannes Gschwentner unterschrieben haben. Und damit Sie wissen, was in den nächsten Jahren auf Sie in den Gemeinden, den Vereinen, den Tourismusbetrieben etc. zukommt.

Die Fakten:
Internationale Transitfrächter tauschen Fuhrpark im 1 ½ - 2 Jahre Rhythmus aus; Ausnahmeregelung daher kein Anreiz, sondern totale Öffnung des Nachtfahrverbotes innerhalb von 1 – 2 Jahren.

Diese Ausnahmebestimmung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4, die von den Fachabteilungen des Landes abgelehnt wurde (warum alle brav kuschen und nur mehr den Kopf schütteln ist eine andere Geschichte) und die der Tiroler Landeshauptmann mit dem Präsidenten der Wirtschaftskammer „ausgehandelt“ hat, ist die größte Transitfehlentscheidung seit 1989. Sie nützt ausnahmslos den internationalen Transitfrächtern aus nunmehr 25 Mitgliedstaaten, die auf Grund ihrer hohen Kilometerleistung ihre Fahrzeuge ohnehin (!) im 1 ½ - 2-Jahres Rhythmus austauschen. Dieser Sachverhalt ist bereits seit dem Nachtfahrverbot für nichtlärmarme Lkw (01.12.1989) bekannt; innerhalb weniger Jahre waren die Effekte dieses Nachtfahrverbotes durch die Umrüstung sowie die verschiedenen Schwindelaktionen egalisiert.

  • Ausnahmeregelung = Nachterlaubnis für Müll-, Schrott-, Gefahrgut-, Holztransit = mehr Erkrankungen unserer Kinder durch mehr Schadstoffe, mehr Lärm.

    Landeshauptmann und Wirtschaftskammerpräsident öffnen daher den diversen Verladern und Fuhrunternehmern erstmals seit knapp 15 Jahren die Nacht für die de facto freie Fahrt über den Brenner – ohne Zwang. Auf den Punkt gebracht: Freie Fahrt für sicher lebensnotwendige termingebundene „Just-in-time-Güter“ wie bspw. Müll, Schrott, Gefahrgut, Holz, Steine etc.. Und verlangen von Nahversorgern die Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu einem Zeitpunkt, in welchem sie maximal 10 oder 20 % der Kilometerleistung eines Fahrzeuges im Transit erbringen. Wenn also die Wirtschaftskammer nichts anderes im Kopf hat, als den eigenen Konkurrenten die Durchfahrt durch Tirol zu erleichtern, ist das ihre Sache. Wenn aber der Landeshauptmann so einen Schwachsinn unterschreibt, muss er sich fragen, wem er verpflichtet ist – der internationalen Transitlobby oder den Tirolerinnen und Tirolern. Die Antwort hat er mit seiner Unterschrift und gegen die Meinung seiner Experten selbst gegeben; zu einem Zeitpunkt, in dem Tirol von der höchsten Lkw-Transitbelastung – 2 Millionen Transit-Lkw – betroffen ist, die es seit Bau der Inntal-Brenner-Autobahn jemals gegeben hat.


    Technische Fortschritte (schadstoffärmere Lkw) sind ohne mengenmäßige Begrenzung sinnlos, sagt die EEA (Europäische Umweltagentur) in ihrem Bericht an die EU-Kommission.

    Die Europäische Umweltagentur hat bereits im Jahr 2001 in ihrem Bericht zur Wirksamkeit des Ökopunktemodells zweifelsfrei festgehalten, dass „technische Maßnahmen allein nicht reichen, um die Belastungen aus dem alpenquerenden Lkw-Transit zu reduzieren“ und daher zusätzliche mengenmäßige Begrenzungen (wie bspw. ein Nachtfahrverbot) als sehr sinnvoll bezeichnet.

    Schweiz erhöht mit 1. Jänner 2004 die Lkw-Transitgebühren von € 140,00 auf € 200,00 – mehr Umwegtransit über den billigen Brenner vor allem in der Nacht.


    Gleichzeitig feiert die Schweiz 70 Jahre Nachtfahrverbot (Einführung 1934), ohne dass Bevölkerung verhungert und die Wirtschaft und Industrie aufgehaust sind.

    Mit 1. Jänner 2005 erhöht die Schweiz ihre Transitgebühren für den schweren Lkw von derzeit € 140,00 auf € 200,00 (nachzulesen u. a. auch in den Verkehrsberichten des Landes Tirol). Gleichzeitig behält sie aber ihr seit 1934 (!) bestehendes Nachtfahrverbot für Lkw. Es ist schlüssig anzunehmen, dass bei einer Erhöhung der Schweizer Gebühren und dem Beibehalten des Nachtfahrverbotes kein Fuhrunternehmer auf die Idee kommen wird, dem Brenner auszuweichen – es wird wohl so sein, dass noch mehr „Umwegtransit“ (schon bisher weit mehr als 300.000 Lkw-Transitfahrten pro Jahr) den Brenner als billigste, bequemste und damit attraktivste Route wählen werden.

    Öffnen des Nachtfahrverbotes deutliches Signal an internationale Finanzinvestoren, keinen Dollar, keinen Yen und keinen Euro jemals in den Brennerbasistunnel zu investieren. Bisherige Investitionen müssen als verlorene Zuschüsse des Steuerzahlers abgeschrieben werden.

    Ebenso ist diese Ausnahmebestimmung ein deutliches Signal an die internationalen Finanzinvestoren des Brennerbasistunnels, die beim Tiroler Landeshauptmann (und ausnahmslos „nur“ bei ihm!) „Schlange stehen“ (lt. seiner Aussage in der ORF-Sendung Österreich Heute vom 10. Oktober 2004). Ein Signal, sich möglichst blitz- und fluchtartig von diesem Projekt zu verabschieden, sollte man jemals derartige Investmentpläne in Erwägung gezogen haben. In einem Land in die Schiene zu investieren, in welchem die Politik das Prinzip „von der Schiene auf die Straße“ praktiziert, wäre gleichbedeutend mit dem Verbrennen seiner Finanzmittel. Das wird nicht einmal George Soros einfallen.

    Nach der unnotwendigen Aufgabe der mengenmäßigen Begrenzung mit 31.12.2003 nun nach außen weiter die Rosstäuscherei der Verlagerung (Unterinntaltrasse, Brennerbasistunnel), realpolitisch die weitere Öffnung der Straße.

    Sie in den Gemeinden werden damit, wie so oft in den letzten Jahren, getäuscht und hintergangen. Auf der einen Seite die Rosstäuscherei der „Verlagerung von der Straße auf die Schiene“, während man in der Realpolitik auf die „Verlagerung von der Schiene auf die Straße“ konsequent durchsetzt. Der Wegfall der Ökopunkte mit der mengenmäßigen Begrenzung mit 31.12.2003 war ohnehin Beweis dafür, dass die verantwortlichen Politiker in Land und Bund nur eines im Sinn hatten: „Freie Fahrt für internationale Laster“. Dies beweisen die Lkw-Transit-Zuwächse auf der A12 und A 13 in den ersten 9 Monaten von bereits mehr als 20 % zum Vorjahr.

    Als Folge der landes- und bundespolitischen Fehlentscheidungen mittlerweile weit über 350.000 Lkw-Einheiten auf der Eisenbahnstrecke über den Brenner ungenutzt. Grob fahrlässiger Umgang mit öffentlichen Geldern muss geprüft werden.

    Mit dem ebenso konsequenten Rückgang auf der Eisenbahn über den Brenner, die vorher (im Zeitraum seit 1989) mit gewaltigen öffentlichen Steuergeldern bestmöglich adaptiert wurde. Im Jahr 2004 erinnern bereits ungenutzte Kapazitäten von mindestens 350.000 Lkw-Einheiten an diese „verlorenen Zuschüsse“ des Steuerzahlers und damit ebenso an den sorglosen und fahrlässigen Umgang mit unserem Steuergeld. Ein Fall für den Rechnungshof und möglicherweise ein Fall für den Staatsanwalt. Jeder ordentliche Kaufmann würde bei derartig fahrlässigen Umgang mit Firmengeldern vor dem Richter stehen (im Umgang mit Steuergeldern kommt noch die moralische Verwerflichkeit erschwerend dazu).

    Ab 1.11.2004 65 Tiroler Gemeinden als „Sanierungsgemeinden“ und über 9 Millionen m2 als „Sanierungsstreifen“ links und rechts der A 12 im Tiroler Inntal. Freie Fahrt für Müll-, Schrott- und Giftlaster etc. statt Reduktion der massiven Gesundheitsbelastungen.

    Totalverlust der politischen Glaubwürdigkeit auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

    Die Folgen stehen seit 22. Juli 2004 im BGBl. I 300 mit „Sanierungsstreifen“ links und rechts der A 12 Inntalautobahn sowie den bereits 45 Nord- und Osttiroler Gemeinden als „Sanierungsgemeinden“ wegen zu hoher Stickoxid- bzw. PM10-Belastung. Ab 1. November 2004 werden es nun gar 65 Gemeinden sein. Geht es in dieser Geschwindigkeit weiter, kann man in Tirol in wenigen Jahren die gesamte besiedelbare Fläche als „Sanierungsfläche“ melden. Kein Wort von den Gesundheitsbelastungen unserer Kinder – Hauptsache „Freie Fahrt für Müll-, Schrott-, Giftlaster etc.. Nach außen freilich „Die Gesundheit hat für mich Vorrang vor dem Freien Warenverkehr“ – LH Herwig van Staa. Wir müssen uns für diesen Mann längst schämen. Denn mit solchen Aktionen wird jeder Funken Glaubwürdigkeit auf Landes-, Bundes- und Europaebene ausgelöscht. Man kann nicht auf europäischer Ebene mit Gesundheit und sensiblen Gebieten argumentieren, wenn man gleichzeitig selbst alles tut, damit nur jede Barriere für den auch noch so unnötigsten Transit (von Müll über Schrott und Gift etc.) beseitigt und der Eisenbahn jede Chance genommen wird.

    EINMISCHEN – MITGESTALTEN auch von Seite der Gemeinden, Organisationen, Tourismus, Wirtschaft, Industrie, Vereinen und Organisationen dringend notwendig.

    Deshalb laden wir Sie ein und bitten Sie eindringlich, ihre Positionen zu diesem Sachverhalt und diesen Fragen hinkünftig ebenso deutlich einzubringen, wie wir es seit Jahren tun. Mit uns oder ohne uns. Wenn Sie weiter schweigen, wie in den letzten Jahren, werden sie von den politischen Rosstäuschern weiter belogen und wird ihnen weiter Besserung vorgegaukelt. Ihr SCHWEIGEN bedeutet ZUSTIMMUNG – vergessen Sie das nicht. Unsere Zukunft in der ältesten Festlanddemokratie (©Eduard Wallnöfer) darf nicht Schweigern überlassen werden – 65 Sanierungsgemeinden und bereits über 9 Millionen m2 Sanierungsstreifen (über 1300 Fußballfelder) entlang der A 12 Inntalautobahn, sollten Anlass sein, zukünftig miteinander für die Menschen und Betriebe zu streiten. EINMISCHEN und MITGESTALTEN statt WEGSCHAUEN. Denken Sie darüber nach.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, eh.
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