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Genfood? Nein Danke
Initiative Gentechnikfreies Osttirol

Gen-Kartoffel

17.11.2011
Leserbrief

Nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 8. November 2011 strebt der Chemiekonzern BASF die Zulassung einer Gen-Kartoffel seitens der EU an. Vor eineinhalb Jahren hat die Initiative "Gentechnikfreies Osttirol" an alle Tiroler Landtagsabgeordneten geschrieben und diese ersucht, Tirol zur gentechnikfreien Region zu erklären. Es ist zu hoffen, dass sich die Politiker bei den zuständigen Gremien der EU gegen die Zulassung dieser und anderer gentechnisch veränderter Pflanzen positionieren!

Bisher haben die Gentechnikbefürworter keine Gegenbeweise für die möglichen Risiken und Gefahren, wie sie im Folgenden zur Erinnerung zitiert werden, erbracht und daher ist die Zulassung abzulehnen!

Auszug aus dem Positionspapier der diözesanen Umweltbeauftragten der Katholischen Kirche:

Die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der europäischen Landwirtschaft nehmen die kirchlichen Umweltbeauftragten zum Anlass, auf die Gefahren und Fehleinschätzungen dieser Technik hinzuweisen.

Die Menschheit darf nicht Vorteile der Technik heute nutzen, wenn dies mit schweren Belastungen nachfolgender Generationen verbunden ist.

  1. Ökologische Risiken beim Anbau
    Mit dem Anbau von Pflanzen, die entweder widerstandsfähig gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden sind (Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren (Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen erst langfristig angemessen beurteilt werden können. Es gibt erste Hinweise auf das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und auf negative Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens.
  2. Gefahr für die Artenvielfalt
    Durch den Anbau von herbizidresistenten oder insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die Nahrungskette und die Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite für die Landwirtschaft bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische Gleichgewichte zwischen Schädlingen und Nützlingen werden gestört.
  3. Verbraucherautonomie in Gefahr
    Durch neue EU-Verordnungen werden Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte in der gesamten Kette der Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln geregelt. Leider nicht Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermittel ernährt werden, (z.B. Milchprodukte, Fleisch).
  4. Gesundheitsrisiken beim Verzehr
    Es besteht die Gefahr, dass durch die gentechnischen Veränderungen in den Pflanzenzellen zusätzliche Eiweißstoffe produziert werden, die zu Veränderungen in der Verträglichkeit der Erzeugnisse führen und Ursache für das Auftreten neuartiger Allergien sind. Neue allergieauslösende Substanzen konnten bisher in den Zulassungsprüfungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln verhindert werden, sind aber nicht vollständig auszuschließen.
  5. Gentechnik fördert den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft
    Derzeit bestimmen sechs multinationale Konzerne über 75% des weltweiten Saatgutmarktes.
  6. 6. Gefahr für die gentechnikfreie Landwirtschaft
    Eine Entschädigung für Verunreinigungen von Ernten mit gentechnisch veränderten Produkten ist derzeit nicht in Sicht. Es gibt in Europa keine Versicherung, die bereit wäre, für mögliche Schäden aufzukommen. Die Tatsache, das bereits 10% der österreichischen Bauern kontrolliert biologisch wirtschaften und weit über 90% aller österreichischen Bauern und Konsumenten Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen, ist ein deutliches Zeichen für strenge Zulassungsbestimmungen und Kontrollen.
  7. Ökonomische Fehleinschätzung
  8. Fehleinschätzung Pestizid- und Herbizideinsparung
    Die Hoffnung, mit gentechnisch veränderten Sorten, den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden in der Landwirtschaft zu reduzieren, konnte bisher nicht erfüllt werden. Es gibt Hinweise, dass in manchen Fällen sogar mehr Chemie eingesetzt werden musste.
  9. Gefahr der Monopolisierung der Nahrungsmittelerzeugung
    Mit dem Vordringen der Gentechnik geht auch die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und ihre Gene zu patentieren. Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich, dass einige wenige multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte erwerben, die es ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der Nahrungsmittelherstellung von den Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren.
  10. Mythos Beseitigung des Hungers in der Welt
    Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik den Hunger in der Welt zu besiegen, ist unglaubwürdig.

Empfehlungen an die Politik

Die diözesanen Umweltbeauftragten fordern die politischen Entscheidungsträger auf, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bäuerinnen und Bauern, die folgenden Anliegen bei den gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Produkten umzusetzen:

  • Herkömmliches Saatgut darf nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt sein, damit Landwirte sich bewusst für oder gegen den Anbau gentechnisch veränderter Produkte entscheiden können.
  • Durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen darf keine wie immer geartete Beeinträchtigung der gentechnikfreien Landwirtschaft erfolgen.
  • Eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip für Schäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte ist einzuführen.
  • Leben ist keine Erfindung des Menschen und damit nicht patentierbar. Deshalb ist eine Revision der EU-Biopatentrichtlinie und des TRIPs-Abkommens in der WTO erforderlich.
  • In allen Bundesländern sind Regelungsmaßnahmen einzuführen (wie etwa das Kärntner Gentechnikvorsorgegesetz), die einen umfassenden Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleisten.

Kandler Chriselda

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