gegenverkehr Lienz Aktuelles / Termine
26.5.2006
12:00-18:00
Die Allianz gegen die S 7 protestiert

In Kooperation mit dem Transitforum Austria-Tirol

Bürgerversammlung auf der Südautobahn A 2 am geplanten Knoten mit der Fürstenfelder Schnellstraße S 7
Thema: Gesundheitsraum statt Sanierungsgebiet

26.5.2006
Bürgerversammlung am Brenner

Am Brenner für die Alpen - Gesundheitsraum statt Sanierungsgebiet
Al Brennero per le Alpi - sì a uno spazio vitale - no a una zona di risanamento

Unterstützungserklärung
Dichiarazione di sostegno (DOC)

Attac Osttirol unterstützt Bürgerversammlung

In den letzten Tagen sind zwei wichtige Dokumente zum Thema Feinstaub der Öffentlichkeit präsentiert worden:

  1. die Statuserhebungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17 C, für den Schadstoff PM 10 (Feinstaub) gemäß § 8 Immissionsschutzgesetz-Luft
  2. Entscheidung des OLG Graz hinsichtlich der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Republik Österreich wegen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte (derzeit 30 Tage mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft)

Die Statuserhebungen haben für die Stadt Fürstenfeld und die weitere Umgebung ein niederschmetterndes Ergebnis erbracht: Sowohl die Messung an der B 319 (Fürstenfeld-Ungarvorstadt) im Jahre 2004 als auch jene am Hauptplatz von Fürstenfeld im Jahre 2005 brachten ein im steiermarkweiten Vergleich überdurchschnittliches Belastungsniveau, teilweise vergleichbar nur mit den Werten von Graz Don Bosco und Graz-Süd. Dies führte zur Schlussfolgerung, dass "es sich hier offensichtlich um keine kleinräumige Belastungssituation handelt, sondern dass ein Einhalten der gesetzlichen Vorgaben auch über den Kernraum von Fürstenfeld hinaus nicht zu erwarten ist." Aus diesem Grund wird im Jahr 2006 in Fürstenfeld eine fixe Immissionsmessstelle in Betrieb genommen werden. Überdies wird vorgeschlagen, den gesamten Bezirk Fürstenfeld zum Sanierungsgebiet zu erklären.

Mit der in der Vorwoche bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz wurde grundsätzlich die Haftung der Republik Österreich für die Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff PM 10 (Feinstaub) und damit der Anspruch der BürgerInnen auf gesunde Luft anerkannt. Bereits bei Überschreiten dieser Grenzwerte kann bei schuldhaften Verhalten von zuständigen Organen der Republik von jedermann eine Feststellungsklage eingebracht werden, ohne dass eine Gesundheitsschädigung vorliegen muss.

Der Inhalt dieser Dokumente beweist die Richtigkeit der bisher von der "Allianz gegen die S 7" vorgebrachten Bedenken gegen den Bau der Transitautobahn Fürstenfelder Schnellstraße S 7. Wer angesichts der nunmehr bestehenden Faktenlage weiterhin an der Realisierung der Transitautobahn S 7 festhält, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Gesundheit der Menschen im Feistritz- und Lafnitztal nicht nur völlig zu vernachlässigen, sondern diese geradezu zu gefährden, die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben (Immissionsschutzgesetz-Luft!) zu missachten und überdies in Hinblick auf die möglichen finanziellen Folgen von Schadenersatzleistungen an Feinstaubopfer die Leistungskraft der öffentlichen Haushalte zu beschneiden.

Aus diesem Grunde wird die "Allianz gegen die S 7" in Kooperation mit dem Transitforum Austria-Tirol am 26.5.2006 eine Protestversammlung auf der Südautobahn A 2 im Bereich des geplanten Knotens mit der S 7 abhalten, um die Öffentlichkeit auf das unsinnige Projekt der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 hinzuweisen.

Durch die Schaffung "eines wichtigen West-Ost-Korridors" (Originalton ASFINAG), d.h. einer Transitautobahn, werden zusätzlicher Verkehr und damit zusätzliche Luftschadstoffe in die Region und in das gesamte Grazer Becken gebracht, die eine weitere Verschlechterung der bereits bestehenden katastrophalen Luftgüte herbeiführen werden. Für die dem sanften Tourismus und der Lebensqualität durch Thermen verpflichteten Region des Feistritz- und Lafnitztales ein Schlag in das Gesicht ihrer Bewohner und Besucher !

Die "Allianz gegen die S 7" fordert daher von allen Verantwortlichen:

  • Kein Transit durch das Feistritz- und Lafnitztal, und zwar weder auf der B 319/B65 noch auf einer S 7.
  • Die Wiederherstellung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Luftgüte als elementare Lebensgrundlage.
  • Denn wir und unsere Kinder wollen in einem Gesundheitsraum und nicht in einem Sanierungsgebiet leben!
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