Univ.Prof.Dipl.Ing.Dr. Herbert Scheiring Verhandlung am EUGh: Übersicht

Zum Begriff "schwere und irreparable Schäden"

Der Begriff "schwere und irreparable Schäden" bedarf einer Erläuterung: Das Ausmaß eines Schadens darf sich nicht nur auf das unmittelbar geschädigte Gut beziehen, sondern auch auf die, aus der unmittelbaren Schädigung erwachsenden Folgeschäden. Diese Folgeschäden können in Gebirgsregionen weit höher sein als die unmittelbaren Schäden. Dies gilt z.B. für Schäden an Wäldern mit hoher Schutzfunktion, deren Funktionswert liegt um ein Vielfaches über seinem forstlichen Ertragswert. Eine Monetarisierung der Schutzleistung zeigt zwar die theoretische Höhe des Schadens, trotzdem ist der Wert dieser Schutzwälder in Wirklichkeit unersetzlich und in Geld nicht abzugelten. Der einzige Weg zur Erhaltung dieser lebenswichtigen Wälder führt über waldverträgliche Rahmenbedingungen, dabei steht derzeit die Reduktion der Schadstoffbelastung an erster Stelle.

Ansteigenden Emissionen stehen exponentiell ansteigende Schäden am Menschen und an der Natur gegenüber. Das Ansteigen einer NOx Emission um z.B. 8% kann bei vorhandener Vorbelastung zur Überschreitung eines Grenzwertes führen, der daraus resultierende Schaden steht dann in keinem Verhältnis zum Emissionszuwachs. (Eine generalisierende Quantifizierung ist aber seriöser Weise nicht möglich).